13.02.2026

Geschätzte Lesedauer: etwa 7 Minuten.

Elektronische Signaturen – Wie Sie rechtssicher digital unterschreiben können

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Die Digitalisierung hat unsere Arbeitswelt verändert, Verträge, Angebote und Freigaben werden zunehmend elektronisch abgewickelt. Doch sobald es „verbindlich“ wird, stellt sich die Frage: Ist eine elektronische Unterschrift überhaupt rechtssicher? Und wenn ja: Welche Art elektronischer Signatur brauche ich wofür?

In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten, praxisnahen Überblick:

  • Was ist eine elektronische Signatur überhaupt?
  • Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es (z. B. eIDAS-Verordnung)?
  • Welche Arten elektronischer Signaturen gibt es und wo dürfen sie eingesetzt werden?
  • Was bedeutet „Audit Trail“ in diesem Zusammenhang?
  • Wo und wie kommen Lösungen wie Adobe Sign ins Spiel?

Was ist eine elektronische Signatur?

Unter einer elektronischen Signatur versteht man vereinfacht gesagt eine elektronische Form der Unterschrift, mit der Sie eine Willenserklärung abgeben, also z. B. einen Vertrag akzeptieren, ein Angebot freigeben oder eine Einverständniserklärung abgeben.

Wichtig: Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift in einem PDF ist keine rechtssichere elektronische Signatur im Sinne der europäischen eIDAS-Verordnung. Sie ist eher eine optische Nachbildung, die technisch leicht kopierbar ist und daher rechtlich schwach.

Relevanter ist, was die eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014) regelt. Sie ist in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig und definiert verbindlich, was unter einer elektronischen Signatur zu verstehen ist und welche Anforderungen für die verschiedenen Sicherheitsstufen gelten.

Rechtliche Grundlagen & Voraussetzungen für Rechtssicherheit

eIDAS als Rahmen

Die eIDAS-Verordnung schafft den europaweiten Rahmen für:

  • elektronische Signaturen
  • elektronische Siegel
  • Zeitstempel
  • elektronische Einschreiben und weitere Vertrauensdienste

Für Unternehmen bedeutet das:

Verträge, die elektronisch nach eIDAS signiert wurden, sind grundsätzlich in der gesamten EU rechtlich anerkannt, sofern die richtige Signaturart für den jeweiligen Anwendungsfall gewählt wurde.

BGB und Schriftformerfordernis (Deutschland)

Im deutschen Recht (BGB & Co.) ist wichtig zu wissen:

Viele Verträge können formlos geschlossen werden (auch mündlich oder per E-Mail). Bei bestimmten Geschäften schreibt das Gesetz jedoch Schriftform vor (z. B. Kündigung von Wohnraummietverträgen, Bürgschaften von Privatpersonen, Grundstückskaufverträge, Erbverträge etc.).

Für diese Fälle gilt:

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich die „eigenhändige“ Unterschrift verlangt oder eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Rechtssicher ist eine elektronische Signatur also dann, wenn:

  1. Die richtige Signaturart entsprechend der rechtlichen Anforderungen des Dokuments verwendet wird.
  2. Die Signatur auf einer Technologie basiert, die die Anforderungen von eIDAS erfüllt (insbesondere bei der qualifizierten Signatur).
  3. Die Identität des Unterzeichners mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann.
  4. Integrität und Unveränderbarkeit des signierten Dokuments sichergestellt sind.

Die drei Stufen der elektronischen Signatur

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Arten von elektronischen Signaturen:

1. Einfache elektronische Signatur (EES)

Die einfache elektronische Signatur umfasst alle Formen von „elektronisch signieren“, die nicht die strengeren Anforderungen der anderen Stufen erfüllen. Beispiele:

  • Häkchen in einer Checkbox („Ich akzeptiere die AGB“)
  • Eine unterschriebene E-Mail-Signatur
  • Unterschrift auf einem Tablet im Paketshop (ohne starke Identifizierung)

Einsatzbereiche:

  • Zustimmung zu AGB
  • interne Freigaben, Informationsschreiben
  • Prozesse mit geringem rechtlichem Risiko oder geringem Streitpotenzial

Vorteile:

  • Einfach umzusetzen
  • Nutzerfreundlich

Nachteile:

  • Schwächste Beweiskraft im Streitfall
  • Identität des Unterzeichners oft nicht eindeutig nachweisbar

2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Die fortgeschrittene elektronische Signatur muss bestimmte technische und rechtliche Anforderungen erfüllen. Sie ist:

  • eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet
  • geeignet, den Unterzeichner zu identifizieren
  • mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle hält
  • so mit den signierten Daten verbunden, dass nachträgliche Änderungen der Daten erkennbar sind

Technisch läuft dies oft über Zertifikate, kryptographische Schlüssel und vertrauenswürdige Dienstleister (Trust Service Provider).

Einsatzbereiche (typisch):

  • Viele B2B-Verträge (z. B. Rahmenverträge, NDAs, Auftragsbestätigungen)
  • Interne Freigaben mit höherer Verbindlichkeit
  • HR-Dokumente (z. B. Arbeitsverträge in Ländern, wo keine QES vorgeschrieben ist)
  • Angebotsannahmen, Bestellungen, Lieferantenvereinbarungen

Vorteile:

  • Höhere Beweiskraft als EES
  • Technischer Nachweis, dass das Dokument nicht verändert wurde
  • Gute Balance aus Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit

Nachteile:

  • Kein automatischer Gleichrang gegenüber der handschriftlichen Unterschrift in allen Fällen
  • Je nach Anwendungsfall nicht ausreichend, wenn explizit Schriftform vorgeschrieben ist

3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur ist die „Königsklasse“ der elektronischen Signaturen. Sie:

  • basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (nach eIDAS zertifiziert) ausgestellt wird
  • wird mittels einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (z. B. spezielle Smartcards, Hardware-Sicherheitsmodule, oder moderne Cloud-Lösungen mit starker Identifizierung) erstellt

Rechtlich besonders wichtig:

  • Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (in der gesamten EU).
  • Überall dort, wo das Gesetz „Schriftform“ vorsieht, kann in der Regel eine QES verwendet werden (sofern keine notarielle Form oder „eigenhändige“ Unterschrift zwingend vorgeschrieben ist).

Einsatzbereiche:

  • Arbeitsverträge (je nach Rechtsraum)
  • Verbraucherdarlehensverträge
  • Bestimmte HR- und Compliance-Dokumente
  • Höherwertige Verträge mit erhöhtem Haftungs- oder Streitpotenzial
  • Verträge mit gesetzlich vorgeschriebener Schriftform (sofern nicht notarbedürftig)

Vorteile:

  • Höchste Beweiskraft
  • EU-weit anerkannt
  • Ersetzt in vielen Fällen die analoge Unterschrift

Nachteile:

  • Etwas aufwendigere Einrichtung (Identitätsprüfung, Zertifikat)
  • Je nach Lösung höherer organisatorischer und technischer Aufwand

Wo und wie dürfen elektronische Signaturen eingesetzt werden?

Grundsätzlich können Sie elektronische Signaturen in nahezu allen Geschäftsprozessen nutzen, z. B.:

Vertragsmanagement (Kaufverträge, Lizenzverträge, Lieferantenverträge), Personalwesen (Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Datenschutzerklärungen), Vertrieb (Angebotsannahmen, Auftragsbestätigungen, NDAs), Einkauf (Rahmenverträge, Bestellfreigaben) oder
Compliance und Datenschutz (Einwilligungserklärungen, Vertraulichkeitserklärungen)

Einschränkungen gibt es vor allem:

bei Geschäften, die notariell beurkundet werden müssen (z. B. Grundstückskauf, Eheverträge, Erbverträge) – hier reicht eine elektronische Signatur alleine nicht aus oder in einzelnen nationalen Spezialgesetzen, die explizit eine eigenhändige Unterschrift verlangen. 

Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung, welche Signaturart für Ihren konkreten Anwendungsfall angemessen und zulässig ist.

Was ist mit „Audit-Trail“ gemeint?

Der Begriff Audit-Trail bezeichnet die lückenlose, technische Nachvollziehbarkeit eines Signaturprozesses. Er ist ein zentrales Element für die Beweissicherheit.

Ein Audit Trail dokumentiert typischerweise:

  • Wer wurde eingeladen, das Dokument zu unterschreiben?
  • Wann wurde das Dokument geöffnet?
  • Welche IP-Adresse, welches Gerät oder welcher Browser wurde verwendet?
  • Wann wurde die Signatur gesetzt?
  • Wurden nach der Signatur Änderungen vorgenommen (die in der Regel technisch unterbunden oder zumindest erkennbar gemacht werden)?

Im Streitfall können Sie damit nachweisen:

  • dass eine bestimmte Person eingeladen wurde
  • dass diese Person das Dokument eingesehen und signiert hat
  • dass das Dokument nach der Signatur nicht verändert wurde

Der Audit Trail ist also so etwas wie das „digitale Protokollbuch“ Ihres Signaturvorgangs – und er ist ein wichtiges Argument für die Akzeptanz elektronischer Signaturen in Rechtsabteilungen, Compliance und Revision.

Wo greifen Lösungen wie Adobe Sign?

Lösungen wie Adobe Acrobat Sign oder andere Signaturplattformen setzen auf diese rechtlichen und technischen Grundlagen auf und stellen Ihnen eine komfortable Oberfläche zur Verfügung.

Typische Funktionen solcher Lösungen:

1. Dokument-Workflow:

  • Hochladen eines Dokuments (z. B. Vertrag als PDF)
  • Festlegen der Unterzeichner (Reihenfolge, Rolle: Unterzeichner, Genehmiger etc.)
  • Senden der Signaturanfragen per E-Mail

2. Signaturprozess:

  • Unterzeichner*innen erhalten einen Link, öffnen das Dokument im Browser
  • Identifizierung je nach Sicherheitsstufe (z. B. per E-Mail, SMS-Code, ID-Verfahren)
  • Signatur direkt im Browser (mit grafischer Darstellung der Unterschrift und rechtlich relevanter, kryptographischer Signatur im Hintergrund)

3. Sicherheit & Compliance:

  • Nutzung von zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern für FES/QES
  • Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, revisionssichere Ablage
  • EU/eIDAS-Konformität, oft auch Unterstützung weiterer internationaler Standards

4. Audit Trail & Nachweisführung:

  • Automatisch erzeugtes Signaturprotokoll (Audit Trail)
  • Optionale Zertifikate direkt im PDF eingebettet
  • Nachweisbarkeit im Streitfall

5. Integration in bestehende Systeme:

  • Anbindung an CRM-, ERP- oder HR-Systeme
  • Automatisierte Vertragsprozesse, standardisierte Vorlagen
  • APIs für individuelle Workflows

Gerade Adobe Acrobat Sign spielt seine Stärken aus, wenn Sie wiederkehrende Vertragsprozesse digitalisieren möchten, signierte Dokumente zentral und nachvollziehbar verwalten wollen, unterschiedliche Signaturniveaus (EES, FES, QES) je nach Anwendungsfall einsetzen oder international arbeiten und Wert auf EU-weite Anerkennung legen.

Fazit: Elektronische Signaturen sicher und sinnvoll nutzen

Elektronische Signaturen bieten Ihnen die Möglichkeit, Prozesse zu beschleunigen, Medienbrüche zu vermeiden und gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben – vorausgesetzt, Sie setzen die passende Signaturart für den jeweiligen Anwendungsfall ein und nutzen eine Lösung, die eIDAS-konform arbeitet.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Es gibt drei Stufen: einfach, fortgeschritten und qualifiziert.
  • Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
  • Der Audit-Trail ist entscheidend für die Nachweisbarkeit und Beweiskraft.
  • Lösungen wie Adobe Acrobat Sign verbinden Rechtssicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Integration in Ihre bestehenden Systeme.

Wenn Sie elektronische Signaturen in Ihren Prozessen einführen möchten, lohnt es sich, zunächst Ihre Anwendungsfälle zu analysieren:
Wo reicht eine fortgeschrittene Signatur aus – und wo benötigen Sie zwingend eine qualifizierte elektronische Signatur?

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